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   FG München, 27.03.2001 - 6 K 4093/00   

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https://dejure.org/2001,14573
FG München, 27.03.2001 - 6 K 4093/00 (https://dejure.org/2001,14573)
FG München, Entscheidung vom 27.03.2001 - 6 K 4093/00 (https://dejure.org/2001,14573)
FG München, Entscheidung vom 27. März 2001 - 6 K 4093/00 (https://dejure.org/2001,14573)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ermittlung der abziehbaren Werbungskosten bei Pkw-Diebstahl

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ermittlung der abziehbaren Werbungskosten bei Pkw-Diebstahl; Einkommensteuer 1997

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Ermittlung der abziehbaren Werbungskosten bei Pkw-Diebstahl - Einkommensteuer 1997

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 28.11.1977 - GrS 2/77

    Kosten eines Verkehrsunfalls auf einer betrieblichen oder beruflichen Fahrt

    Auszug aus FG München, 27.03.2001 - 6 K 4093/00
    Der Bundesfinanzhof (BFH) hat § 9 Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes ( EStG ) in ständiger Rechtsprechung dahin ausgelegt, dass über den Wortlaut der Vorschrift hinaus Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit alle durch den Beruf veranlassten Aufwendungen sind (vgl. Beschlüsse des Großen Senats vom 28. November 1977 GrS 2-3/77, BFHE 124, 43 , BStBl II 1978, 105 , und vom 27. November 1978 GrS 8/77, BFHE 126, 533 , BStBl II 1979, 213 ).

    Dies ist für Verkehrsunfälle (vgl. BFH-Beschluss vom 28. November 1977 GrS 2 - 3/77, BFHE 124, 43 , BStBl II 1978, 105 ; BFH-Urteil in BFHE 129, 143 , BStBl II 1980, 71 ), aber auch für den Diebstahl eines geparkten Fahrzeugs während einer beruflich veranlassten Fahrt und den dadurch verursachten Schaden anerkannt (vgl. BFH-Urteil vom 25. Mai 1992, VI R 171/88 BFHE 168, 542 , BStBl II 1993, 44 ).

  • BFH, 26.07.1991 - VI R 82/89

    PKW - Anschaffungskosten - Nutzungsdauer - Jahresfahrleistung

    Auszug aus FG München, 27.03.2001 - 6 K 4093/00
    Wie der BFH im Urteil vom 26. Juli 1991 VI R 82/89 (BFHE 165, 378, BStBl II 1992, 1000) entschieden hat, ist der Bemessung der AfA eines PKW regelmäßig eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von acht Jahren zugrunde zu legen, was einer AfA-Rate von 12, 5 v. H. entspricht.
  • BFH, 27.11.1978 - GrS 8/77

    Beschluß des Großen Senats zur Frage, wann und inwieweit Aufwendungen für die

    Auszug aus FG München, 27.03.2001 - 6 K 4093/00
    Der Bundesfinanzhof (BFH) hat § 9 Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes ( EStG ) in ständiger Rechtsprechung dahin ausgelegt, dass über den Wortlaut der Vorschrift hinaus Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit alle durch den Beruf veranlassten Aufwendungen sind (vgl. Beschlüsse des Großen Senats vom 28. November 1977 GrS 2-3/77, BFHE 124, 43 , BStBl II 1978, 105 , und vom 27. November 1978 GrS 8/77, BFHE 126, 533 , BStBl II 1979, 213 ).
  • BFH, 19.03.1982 - VI R 25/80

    Privates Wirtschaftsgut - Zerstörung eines privaten Wirtschaftsguts -

    Auszug aus FG München, 27.03.2001 - 6 K 4093/00
    Nach dem objektiven Nettoprinzip ist die berufliche Veranlassung eines Schadens anzunehmen, wenn der Verlust eines Gegenstandes des privaten Vermögens, der kein Arbeitsmittel ist, bei dessen Verwendung für berufliche Zwecke eintritt (BFH-Urteile vom 6. April 1984 VI R 103/79, BFHE 141, 35 , BStBl II 1984, 434 , und vom 11. Oktober 1984 VI R 48/81, BFHE 142, 137, BStBl II 1985, 10 ) oder wenn ein Gegenstand des privaten Vermögens, der nicht beruflich genutzt wird, aus in der Berufssphäre des Arbeitnehmers liegenden Gründen entzogen wird (BFH-Urteil vom 19. März 1982 VI R 25/80, BFHE 135, 479 , BStBl II 1982, 442 ).
  • BFH, 25.05.1992 - VI R 171/88

    Aufwendungen für auf Dienstreise entwendeten Privat-PKW als Werbungskosten

    Auszug aus FG München, 27.03.2001 - 6 K 4093/00
    Dies ist für Verkehrsunfälle (vgl. BFH-Beschluss vom 28. November 1977 GrS 2 - 3/77, BFHE 124, 43 , BStBl II 1978, 105 ; BFH-Urteil in BFHE 129, 143 , BStBl II 1980, 71 ), aber auch für den Diebstahl eines geparkten Fahrzeugs während einer beruflich veranlassten Fahrt und den dadurch verursachten Schaden anerkannt (vgl. BFH-Urteil vom 25. Mai 1992, VI R 171/88 BFHE 168, 542 , BStBl II 1993, 44 ).
  • BFH, 23.03.1984 - VI R 182/81

    Werbungskosten - Bezirksdirektor einer Versicherungsgesellschaft - Zuwendungen an

    Auszug aus FG München, 27.03.2001 - 6 K 4093/00
    Zwar setzt die berufliche Veranlassung im allgemeinen voraus, dass objektiv ein Zusammenhang mit dem Beruf besteht und subjektiv die Aufwendungen zur Förderung des Berufs gemacht werden (vgl. BFH-Urteile vom 23. März 1984 VI R 182/81, BFHE 141, 18, BStBl II 1984, 557 ; vom 18. Mai 1984 VI R 130/80, BFHE 141, 140 , BStBl II 1984, 588 ).
  • BFH, 30.06.1995 - VI R 26/95

    Schaden an notwendigem persönlichen Dienstreisegepäck in Höhe des Wertverlustes

    Auszug aus FG München, 27.03.2001 - 6 K 4093/00
    Bei der Schadensbemessung geht das FA zutreffend davon aus, dass nur der Teil der Anschaffungskosten des entwendeten Gegenstands als Werbungskosten abgezogen werden darf, der bei einer Verteilung der Anschaffungskosten auf die geschätzte Gesamtnutzungsdauer des Gegenstands auf die Zeit nach dem Diebstahl entfällt (vgl. BFH-Urteil vom 30. Juni 1995 VI R 26/95, BFHE 178, 171, BStBl II 1995, 744 ).
  • BFH, 04.07.1986 - VI R 227/83

    Geldentwendung auf einer Dienstreise führt nicht zu Werbungskostenabzug

    Auszug aus FG München, 27.03.2001 - 6 K 4093/00
    Aber es ist anerkannt, dass auch unfreiwillige Ausgaben und Zwangsaufwendungen nach dem objektiven Nettoprinzip Werbungskosten darstellen können (vgl. BFH-Urteil vom 4. Juli 1986 VI R 227/83, BFHE 147, 161 , BStBl II 1986, 771 ).
  • BFH, 06.04.1984 - VI R 103/79

    Kein Werbungskostenabzug für Unfallkosten bei alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit

    Auszug aus FG München, 27.03.2001 - 6 K 4093/00
    Nach dem objektiven Nettoprinzip ist die berufliche Veranlassung eines Schadens anzunehmen, wenn der Verlust eines Gegenstandes des privaten Vermögens, der kein Arbeitsmittel ist, bei dessen Verwendung für berufliche Zwecke eintritt (BFH-Urteile vom 6. April 1984 VI R 103/79, BFHE 141, 35 , BStBl II 1984, 434 , und vom 11. Oktober 1984 VI R 48/81, BFHE 142, 137, BStBl II 1985, 10 ) oder wenn ein Gegenstand des privaten Vermögens, der nicht beruflich genutzt wird, aus in der Berufssphäre des Arbeitnehmers liegenden Gründen entzogen wird (BFH-Urteil vom 19. März 1982 VI R 25/80, BFHE 135, 479 , BStBl II 1982, 442 ).
  • BFH, 18.05.1984 - VI R 130/80

    Einbürgerungskosten sind Kosten der allgemeinen Lebensführung

    Auszug aus FG München, 27.03.2001 - 6 K 4093/00
    Zwar setzt die berufliche Veranlassung im allgemeinen voraus, dass objektiv ein Zusammenhang mit dem Beruf besteht und subjektiv die Aufwendungen zur Förderung des Berufs gemacht werden (vgl. BFH-Urteile vom 23. März 1984 VI R 182/81, BFHE 141, 18, BStBl II 1984, 557 ; vom 18. Mai 1984 VI R 130/80, BFHE 141, 140 , BStBl II 1984, 588 ).
  • BFH, 11.10.1984 - VI R 48/81

    Unfallschaden auf Umwegfahrt, um Fahrzeug zu betanken, als Werbungskosten

  • BFH, 09.11.1979 - VI R 156/77

    Privat genutzter PKW - Wertminderung - Werbungskosten - Zeitwert - Unfallkosten

  • FG Hamburg, 05.07.2006 - 1 K 4/06

    Einkommensteuergesetz: Auf der Fahrt zur Arbeit gestohlener Pkw als

    Es ist auch nicht erforderlich über die Anschaffungskosten den Wert des Pkw zu bestimmen, da für Fahrzeuge aufgrund von objektiven Eigenschaften der Verkehrswert in anderer Weise bestimmt werden kann (a.A. FG München vom 27.03.2001, 6 K 4093/00, zitiert nach juris).
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